KFZ-Sachverständigenbüro

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Ihr Spezialist für
KFZ-Gutachten

Als Ihr Spezialist für KFZ-Unfallschäden stehe ich Ihnen bei der Beweissicherung, Beratung und der Erstellung des Gutachtens über den Schadenumfang und die Schadenhöhe zur Seite. 

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist eine genaue Beurteilung der Schäden am Fahrzeug von hoher Bedeutung. In meiner Funktion als neutraler Gutachter übernehme ich für Sie die Schadensbeurteilung, die Beweissicherung sowie die Ermittlung der Wertminderung, die durch den KFZ-Unfallschaden entstanden ist. 

Das erstellte Gutachten besteht aus einem umfangreichen Bericht mit detaillierten Bildern, Beschreibung des Schadens, sowie Angaben zu Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand. Das Gutachten dient der Versicherung als Regulierungsgrundlage.  

IHRE RECHTE

Kennen Sie Ihre Rechte und fordern Sie diese auch ein.

Sie haben das Recht auf die Wahl eines unabhängigen Sachverständigen. 

Sie entscheiden über Art der Schadensregulierung. 

Geben Sie keine Beweise aus der Hand. 

Achten Sie bei Ihrer Auswahl auf ausgebildete Gutachter, denn nur diese wissen was alles entschädigt werden muss. 

Die Gebühren des Schadensgutachten werden von der eintretenden Versicherung übernommen. 

Verzichten Sie auf schnelle Kompromisse mit der Gegenseite, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben  

WARUM EIN UNFALLGUTACHTEN? 

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, sollten Sie einen KFZ-Gutachter zu Rate ziehen und diesen mit einem Unfallgutachten beauftragen. Diese Gründe sprechen dafür:  

Beweissicherung

Um Ihre Schadensansprüche gelten zu machen, stehen Sie in der Beweispflicht.  
Für die entsprechende Beweisführung stehe ich Ihnen gern als Partner zur Seite. 

Unabhängigkeit

Als unabhängiger KFZ-Gutachter arbeite ich für keine Versicherung, sondern für Sie! Somit ist sichergestellt, dass die tatsächliche Schadenshöhe dokumentiert wird. 

Bezahlung

Die Kosten für einen KFZ-Unfallschaden muss vom Unfallverursacher übernommen werden. Sollte es sich bei Ihrem KFZ-Schaden um ein Fremdverschulden handeln, greift die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. 

Wichtig: Bei Selbstverschulden/Kaskoschäden ist man verpflichtet, den Sachverständigen der Versicherung zu konsultieren.

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